Verteidigung und mehr..
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen, die das Strafrecht betreffen.
Verteidigung von Beschuldigten
- im Ermittlungsverfahren
- gegen Vermögensabschöpfung
- gegen Strafbefehl
- nach Anklageerhebung
- in der Hauptverhandlung
- im Rechtsmittelverfahren: Berufung / Revision
Abwehr von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen
- Abwehr von freiheitsentziehenden Maßnahmen: Festnahme, Haftbefehl, Unterbringung
- Abwehr von Enteignungsmaßnahmen: Arrest, Beschlagnahme,Verfall, Einziehung
- Abwehr von sonstigen Grundrechtseingriffen: Durchsuchung der Wohnung, Durchsuchung der Geschäftsräume, Durchsuchung der Person
Beratung von Zeugen
über Zeugnisverweigerungsrechte als Angehörige
über Auskunftsverweigerungsrechte als involvierte Personen
über berufliche Verschwiegenheitspflichten: Berufsgeheimnisse
über geschäftliche Verschwiegenheitspflichten: Betriebsgeheimnisse
Der Zeuge ist das wichtigste Beweismittel im Strafprozess. Der Zeuge steht im Zentrum der Beweisaufnahme. Seine Zeugenaussage entscheidet über Verurteilung oder Freispruch. Dementsprechend hoch ist der Druck, dem der Zeuge in der Vernehmung ausgesetzt ist. Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafrichter wollen eine belastende Zeugenaussage, damit der Beschuldigte überführt werden kann. Die Verteidiger misstrauen dem Zeugen und forschen nach Falschbelastungsmotiven und Lügen. Leicht gerät der Zeuge dabei selbst unter Beschuss. Darüber hinaus können Verwandte, Freunde oder spezielle Berufsgruppen zwischen Wahrheitspflicht und Loyalität in Gewissensnöte geraten. Bauen Sie auf meine Professionalität und lassen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge beraten!
Vertretung und Unterstützung von Geschädigten
durch Erstellen einer effizienten Strafanzeige
bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Prozess durch Nebenklagevertretung
bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Sinn und Zweck meiner Arbeit ist es, dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob mein Mandant Beschuldigter oder Tatopfer ist. Denn niemals geht es darum, ein Verbrechen zu verteidigern. Es geht immer darum, das Recht meines Mandanten zu verteidigen.