Verteidigung und mehr..

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen, die das Strafrecht betreffen.

Verteidigung von Beschuldigten

  • im Ermittlungsverfahren
  • gegen Vermögensabschöpfung
  • gegen Strafbefehl
  • nach Anklageerhebung
  • in der Hauptverhandlung
  • im Rechtsmittelverfahren: Berufung / Revision
Ich verteidige Beschuldigte in allen Stadien des Strafverfahrens. Zu Beginn steht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Hier können die Weichen für den späteren Gerichtsprozess gestellt werden. Ob eine Einlassung zum Tatvorwurf sinnvoll ist, um eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen oder ob die Hauptverhandlung größere Chancen für einen positiven Verfahrensausgang bietet, kann der Laie nicht entscheiden. Hier ist professionelles Wissen und Erfahrung gefragt. Nutzen Sie meine Expertise!

 Abwehr von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen

  • Abwehr von freiheitsentziehenden Maßnahmen: Festnahme, Haftbefehl, Unterbringung
  • Abwehr von Enteignungsmaßnahmen: Arrest, Beschlagnahme,Verfall, Einziehung
  • Abwehr von sonstigen Grundrechtseingriffen: Durchsuchung der Wohnung, Durchsuchung der Geschäftsräume, Durchsuchung der Person
Im Strafprozess geht es nicht alleine um die Verurteilung zu einer Strafe oder Freispruch. Die Strafverfolger verfügen über weitere Mittel und Rechte, die den Beschuldigten hart treffen können. Die Untersuchungshaft ist der gravierendste Eingriff. Doch auch die Vermögensabschöpfung kann existenzbedrohend sein. Zumindest sind alle strafprozessualen Zwangsmaßnahmen sehr einschneidend und äußerst unangenehm. Das Gegenmittel gegen die Zwangseingriffe ist die Beschwerde. Hier muss präzise mit der Strafprozessordnung gearbeitet werden, damit Sie Ihre Freiheit und Ihr Geld zurückbekommen!


Beratung von Zeugen

  • über Zeugnisverweigerungsrechte als Angehörige

  • über Auskunftsverweigerungsrechte als involvierte Personen

  • über berufliche Verschwiegenheitspflichten: Berufsgeheimnisse

  • über geschäftliche Verschwiegenheitspflichten: Betriebsgeheimnisse

Der Zeuge ist das wichtigste Beweismittel im Strafprozess. Der Zeuge steht im Zentrum der Beweisaufnahme. Seine Zeugenaussage entscheidet über Verurteilung oder Freispruch. Dementsprechend hoch ist der Druck, dem der Zeuge in der Vernehmung ausgesetzt ist. Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafrichter wollen eine belastende Zeugenaussage, damit der Beschuldigte überführt werden kann. Die Verteidiger misstrauen dem Zeugen und forschen nach Falschbelastungsmotiven und Lügen. Leicht gerät der Zeuge dabei selbst unter Beschuss. Darüber hinaus können Verwandte, Freunde oder spezielle Berufsgruppen zwischen Wahrheitspflicht und Loyalität in Gewissensnöte geraten. Bauen Sie auf meine Professionalität und lassen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge beraten!


Vertretung und Unterstützung von Geschädigten

  • durch  Erstellen einer effizienten Strafanzeige

  • bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Prozess durch Nebenklagevertretung

  • bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche 

Sinn und Zweck meiner Arbeit ist es, dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob mein Mandant Beschuldigter oder Tatopfer ist. Denn niemals geht es darum, ein Verbrechen zu verteidigern. Es geht immer darum, das Recht meines Mandanten zu verteidigen.

                                                                                                                                                                                                              

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